Klienten- Informationen
Allgemeine Arbeitsvereinbarungen
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Sinn und Zweck meiner Tätigkeit als Gesundheitspraktikerin BfG für Sexualkultur, ist es, Dich auf Deinem persönlichen Weg zu einer gesunden und lustvollen Sexualität zu begleiten. Die allgemeinen Arbeitsvereinbarungen wurden vom Berufsverband (BfG) unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen entwickelt.
Die Hauptakzente meiner Arbeit liegt neben der klientenorientierten Gesprächsführung in der Anwendung von Methoden im Bereich des körperlichen Sexualcoachings sowie in der dynamischen Frauenmassage.
Die bei der Yonimassage stattfindende genitale Berührung ist Bestandteil von sexueller Selbsterfahrung und gesundheitspraktischer Sexualpädagogik. Sie stellt weder eine sexuelle Handlung noch Dienstleistung dar und ersetzt keine Therapie.
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Rechtliches
Für mich als Gesundheitspraktikerin gilt das Prinzip der Eigenverantwortung und freien Entscheidung. Du bestimmst, wie weit Du bei den Übungen und Erfahrungen gehen möchtest. Das Prinzip der Eigenverantwortung bedeutet auch, dass Du bei psychischen oder physischen Erkrankungen/Beeinträchtigungen aufgefordert bist, vorherige Rücksprache mit Fachleuten zu halten. Über Anlässe und Inhalte unserer Zusammenarbeit gilt gegnüber Dritten das Gebot der Stillschweigepflicht.
Sexological Bodyworker*innen sind keine ausgebildeten Traumatherapeut*innen, es sei denn, sie verfügen über eine entsprechende Zusatzausbildung. Sexological Bodyworker*innen ersetzen keine Psychotherapie, stellen keine Diagnosen und geben kein Heilsversprechen bezüglich Funktionsstörungen oder Krankheitsbildern. Sie bieten professionelle Begleitung auf einem Forschungs- und Lernweg.
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